Essener Piraten fordern Orientierung an Landesbesoldungsgesetz für Führungspositionen bei Städtischen Gesellschaften

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Essener Piraten fordern Orientierung an Landesbesoldungsgesetz für Führungspositionen bei Städtischen Gesellschaften

Die Piratenpartei verurteilt das jüngst bekannt gewordene Gebaren um geplante Installation eines

  1. Arbeitsdirektors bei der EVAG.

Die Vergütung für Vorstände städtischer Gesellschaften sollte sich an Landesbesoldungsgesetz Anlage 1 orientieren. Ein Direktor als Leiter eines großen Verwaltungsamtes (z.B. das Schulamt oder Einwohnermeldeamt) einer Stadt mit mehr als 100 000 Einwohnern ist hiernach mit Besoldungsstufe B2 zu bewerten, was je nach Alter und Familienstand ein Jahresbruttogehalt von ca. 78.000 – 83.000 EUR bedeutet.

Bei dem für EVAG-Betriebsrat Wolfgang Hausmann geplanten Jahresgehalt von 120.000 Euro läge hier allein eine Überbezahlung von etwa 40.000 Euro vor, wobei die „Richtlinien für Gehalt und Versorgungsleistungen bei städtischen Töchtern“ zusätzlich eine stark erhöhte Rückstellung für die Pensionen von Leitungsfunktionen vorsehen.

„Eine Sorge über zu geringe Pensionsbezüge ist nicht nur absurd, sie ist angesichts der stark erhöhten Bezüge Hausmanns gegenüber den Essener Bürgern und EVAG-Kunden auch angesichts der hohen Defizite der EVAG nicht nachvollziehbar.“ so der Sprecher für Wirtschaft und Finanzen der Piratenpartei Essen Kai Hemsteeg.

Die Essener Piraten fordern eine Orientierung am Landesbesoldungsgesetz, die gerade angesichts der hohen Defizite der EVAG den Essener Einwohnern nicht vermitteln lassen. In ihrem Kommunalwahlprogramm fordern die Essener Piraten hierzu: Gehälter der Essener Tochtergesellschaften

Wir fordern die Orientierung am Landesbesoldungsgesetz für Geschäftsführer städtischer Töchter. Die durch den Beteiligungsbericht 2012 bekannt gewordene Erhöhung der Jahresgehälter für die Geschäftsführung der Gesellschaft für Soziale Dienstleistungen (GSE) verurteilen wir auf das Schärfste. Ein Anstieg um 50 Prozent zum Jahreswechsel 2010/11 ist angesichts des hoch defizitären Haushaltes der Stadt Essen ebenso wenig nachvollziehbar, wie die absolute Höhe der Bezüge von 150.000 EUR plus 20.000 EUR erfolgsbezogener Tantieme und Dienstwagen für die Geschäftsführer Büsselberg und Bremenkamp. Die Vergütung für Vorstände städtischer Gesellschaften sollte sich am Landesbesoldungsgesetz Anlage 1 orientieren. Ein Leitender Direktor als Leiter eines großen und bedeutenden Amtes der Verwaltung einer Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern ist hiernach mit Besoldungsstufe B2 zu bewerten, was je nach Alter und Familienstand ein Jahresbruttogehalt von ca. 78.000 EUR bis 83.000 EUR bedeutet. Für die Gewährung des Leistungsbonus sehen wir §6 Abs. 3 LBesG als Maßstab an. Hiernach können Leistungsbezüge nur im Rahmen bereitstehender Haushaltsmittel gewährt werden. Hieran sollte sich auch jede Stadttochter orientieren. Etwaige Überschüsse im Jahresabschluss der Stadttöchter sollen angesichts der prekären Finanzlage der Stadt Essen in die Konsolidierung des Stadthaushaltes fließen.

Leistungsboni für Geschäftsführer sind in Zukunft nur noch bei nachweislich verbesserten Geschäftszahlen im Vergleich zu den letzten 3 Geschäftsjahren zu gewähren. (http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Essen/Kommunalwahl/Kommunalwahl2014_Wahlprogramm_angenommen #Geh.C3.A4lter_der_Essener_Tochtergesellschaften)